Sonntag, 20. Mai 2012
   
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Kennzeichnen von Druckgeräten nach CE 0034

Überwachung der Abnahme nach Richtlinie 97/23/EG

Der Hersteller ist nach Prüfung der Voraussetzungen berechtigt, die von ihm im Rahmen des Geltungsbereichs des Moduls A1 hergestellten Druckgeräte mit dem abgebildeten Zeichen CE 0034 zu kennzeichnen.

Kontakt

Schäfer GmbH
Bruchweg 22 · 66763 Dillingen
Telefon: 0 68 31 / 9 59 58-0
Telefax: 0 68 31 / 9 59 58-350
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